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gescannte
Pläne werden zu CAD-Zeichnungen
AGB Vektorisieren.com, schneider train-IT,
Ingenieurbüro Stephen Schneider
Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)
für die Durchführung von Dienstleistung
und Service, Dienstleistungen und Trainings.
§1 Gegenstand und
Umfang des Auftrags
(1) Gegenstand und Umfang des Auftrags ist die
vereinbarte Dienstleistung, Dienstleistung,
Service, nicht der Erfolg.
(2) Der Auftrag wird nach Grundsätzen berufsüblicher
Sorgfalt ausgeführt.
§2 Anmeldung und Beauftragung
(1) Die Anmeldung und Beauftragung erfolgt
schriftlich (Brief, Telefax oder e-mail).
(2) Die Anmeldung und Beauftragung muß zur
Wirksamkeit der Vereinbarung über die Dienstleistung
von der vektorisieren.com
schriftlich bestätigt werden.
§3 Stornierungen und Absagen
(1) Bei Stornierungen bzw. Absagen durch den
Auftraggeber weniger als 7 Tage vor Auftragsbeginn
berechnen wir die volle Dienstleistungsgebühr.
(2) Die Benennung eines Ersatzauftrages ist möglich.
(3) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§4 Dienstleistungsgebühren
(1) Die angegebenen Dienstleistungsgebühren auf
dieser Webseite verstehen sich nicht als Angebot.
(2) Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie nur
per individuellem Angebot.
(3) Die Preise verstehen sich zuzüglich
Mehrwertsteuer. Die MwSt. wird extra ausgewiesen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne
Abzug zahlbar.
§5 ./.
§6 Dienstleistungsunterlagen / Copyright
(1) Die vektorisieren.com
behält sich sämtliche Rechte an den
erstellten Dienstleistungsunterlagen vor. Das
betrifft insbesondere die Rechte zur Übersetzung,
Vervielfältigung und des Nachdrucks der gesamten
Unterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil davon
darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne
schriftliche Genehmigung der vektorisieren.com
geändert, reproduziert, zur öffentlichen
Wiedergabe genutzt werden, an Dritte weitergegeben
oder insbesondere zur Gestaltung von Dienstleistungsveranstaltungen
verwandt werden. Die erstellten Daten bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme im
copyright von Vektorisieren.com und dürfen bis
dahin nicht genutzt werden und nur zur Prüfung
installiert werden. Eine Nutzung der Daten ist
automatisch als Abnahme der Daten zu verstehen und
erwirkt sofortige Rechnungsstellung seitens
Vektorisieren.com ohne gesonderte Abnahme
gemeinsam mit dem AG.
§7 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit
einverstanden, daß seine Daten von der
vektorisieren.com
verwendet werden, soweit dies im
Zusammenhang mit der Dienstleistung, insbesondere
für den Zweck der Aktualisierung der
Produktinformationen, die Gegenstand der Dienstleistung
sind, erforderlich ist.
§8 Haftung
(1) Die vektorisieren.com
haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden,
die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
der vektorisieren.com
oder durch schwerwiegendes
Organisationsverschulden oder das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden.
(2) Darüber hinaus haftet die vektorisieren.com
unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden,
die durch schuldhafte Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht in einer das
Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise
durch gesetzliche Vertreter oder leitende
Angestellte der vektorisieren.com
verursacht wurden. Die Haftung ist ferner
auf den durch die Dienstleistungen verursachten
typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen
die vektorisieren.com
bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu
diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte.
Die vektorisieren.com
haftet nicht für mangelnden
wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden,
Folgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme
solcher Ansprüche aus Verletzung von
Schutzrechten Dritter.
(3) Hotline-Dienstleistung und
Software-Installationen sowie Wartung: diese
Dienstleistungen nimmt der Auftraggeber auf
eigenes Risiko in Anspruch. Hinweis: bei diesen
Dienstleistungen können Datenverluste,
Installationsprobleme und Programmabstürze
vorkommen. Daher obliegt es dem Auftraggeber, eine
aktuelle Datensicherung vorzunehmen, bevor die
Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Eine
Haftung für Programmfehler oder Sachmängel
obliegt grundsätzlich dem Programmhersteller bzw.
Lieferanten.
Ensteht durch Software Dritter bei
Installationsarbeiten ein Schaden oder
Datenverlust, so kann vektorisieren.com
nicht haftbar gemacht werden.
Eine Haftung der vektorisieren.com
besteht insoweit nur für Schäden nach $8,
Nr. (1).
(4) Die vektorisieren.com
haftet nicht für Schäden, die darauf
beruhen, daß Dienstleistungen nicht an einem
vereinbarten Termin durchgeführt werden können
oder sich der Beginn der Dienstleistungen verzögert,
wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflußbereiches
der vektorisieren.com
liegen.
(5) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen
gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter
und Beauftragten der Vektorisieren.com. Die
Haftung für die von solchen Mitarbeitern und
Beauftragten verursachten Schäden ist jedoch auch
bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die
Dienstleistungen verursachten typischen Schaden
begrenzt, mit dessen Entstehen die
vektorisieren.com
bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu
diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte.
Die vektorisieren.com
haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige
oder leichtfahrlässige Verletzungen einer
nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem
Mitarbeiter oder Beauftragten der
vektorisieren.com
verursacht worden sind.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem
Vertrag ist Regensburg. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
§10 Teilnichtigkeit
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des
Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des
Dienstleistungsvertrages im übrigen nicht berührt
werden. Für diesen Fall verpflichten sich die
Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine
wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit
rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen
Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter
Berücksichtigung der in dem
Dienstleistungsvertrag zum Ausdruck gekommenen
Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das
gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag
eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke
aufweist.
§11 Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen
und / oder Änderungen auch dieser
Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
für Software-Lieferungen und
Nemetschek-Software siehe
die AGB der Nemetschek AG (pdf)
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